AGB

  1. Der Anbieter stellt gegenüber dem Kunden die die „intratool“-Software zum Informationsaustausch mit dem ERP-System und dem zugehörigen Speicherplatz (gemeinsam im Folgenden “ intratool-System) über das TCP/IP basierte Internet am Routerausgang des Rechenzentrums bereit, in dem der Server mit der Software steht (nachfolgend auch der „Übergabepunkt“).
  2. Das bereitgestellte intratool-System kann von dem Kunden in einem Internetbrowser ausgeführt werden und ermöglicht den Zugang zu der entsprechend den Vorgaben des Kunden parametrierten Datenbank. Hierzu stellt der Anbieter dem Kunden die für den Zugang erforderlichen Daten (Benutzername, Kennwort) zur Verfügung (im Folgenden: der Benutzeraccount). Der Inhalt und Umfang der Parametrierung des intratool-Systems bzw. der Datenbank ist im „Vertrag zur gewerblichen Nutzung des intratool-Systems“ vereinbart.
  3. Die von dem Kunden mittels des intratool-Systems erzeugten Datenströme gelten als an den Anbieter erfolgreich übermittelt, soweit sie den vertraglich vereinbarten Übergabepunkt erreichen. Der Anbieter schuldet nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
  4. Bei dem Betrieb der jeweils aktuellen Version des Internetbrowsers müssen mindestens folgende System-Spezifikationen erfüllt sein:
    – Aktuelle Browserversion z.B.: Internet Explorer/ Firefox / Opera /   Chrome / Safari
    Hinweis: Durch den Betrieb einer Firewall oder von Programmen, die den Zugriff auf das Internet über den Browser einschränken, kann es zu Konflikten mit der Funktionalität mit dem System kommen. Der Kunde sollte daher für entsprechende Freigaben zur Kommunikation des Systems über das Internet sorgen.
  5. Der Anbieter hält unter Internet-Adresse „https://www.intratool.de/dokumentation“ eine jeweils aktuelle Version des Benutzerhandbuchs des Systems zum elektronischen Abruf durch den Kunden bereit.  Dieses kann von dem Kunden in der dafür vorgesehenen Eingabemaske mit seinem Benutzeraccount freigeschaltet werden.
  6. Der Anbieter sorgt im Rahmen des Datahousing für ein Datensicherungs- und Restorekonzept nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik. Eine Wiederherstellung der Daten ist optional und kostenpflichtig auf Antrag des Kunden innerhalb einer Zeitspanne von 30 Tagen möglich
  7. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, das System auf einem eigenen Server bereitzuhalten. Er wird den Kunden auf Nachfrage darüber informieren, falls sie selbst von einem Dritten hierfür Speicherplatz anmietet.  Der Anbieter hat auch in diesem Fall für die Anbindung des Servers an eine Internetschnittstelle und die Teilnahme an den üblichen Peerings Sorge zu tragen.
  8. Der Anbieter ist bemüht, das System sowie die Datenbank hinsichtlich der Sicherheit des Computerprogramms jeweils dem aktuellen Stand der Technik anzupassen (Sicherheitsupdates). Er hat insbesondere Anpassungen des Systems bei Änderung rechtlicher Vorschriften oder Normen sowie technischer oder wissenschaftlicher Erkenntnisse vorzunehmen, soweit diese die Funktionsfähigkeit des Systems wesentlich betreffen. Die Verpflichtung entfällt, soweit nach Neuentwicklung bzw. Anpassung eine Vermarktung durch den Anbieter nicht beabsichtigt ist. Handelt es sich bei dem vertragsgegenständlichen System bzw. Datenbank um ein von Dritten erstelltes Computerprogramm, wird der Anbieter unverzüglich entsprechend verfahren, soweit der Entwickler des Systems bzw. Datenbank ihr eine Neuentwicklung oder Anpassung überlassen hat.
  9. Ein Vertrag über die Nutzung des “intratool”-Systems kommt erst ab dem Zeitpunkt zustande, wenn zwischen dem Kunden mit dem Anbieter ein Vertragsschluss wirksam vereinbart wurde und der Anbieter die entsprechenden Zugangsdaten via E-Mail an die im Vertrag angegebene Mailadresse versendet hat.

§ 3 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung des intratool-Systems mittels der jeweiligen freigeschalteten Benutzeraccounts ein. Multisessions und Mehrfachnutzung eines Benutzeraccounts sind nicht möglich.
  2. Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zum elektronischen Abruf und zum einmaligen Ausdruck des Benutzerhandbuchs sowie zur Anfertigung einer Sicherungskopie ein.
  3. Handelt es sich bei dem vertragsgegenständlichen System und dem überlassenen Benutzerhandbuch nicht um eigene Leistungen des Anbieters, hat diese im Verhältnis zum Kunden sicherzustellen, dass die Nutzungsrechte nach §§ 3 Abs. 1, Abs. 2 dieser AGB bestehen. Der Anbieter wird etwaige Beschränkungen der Nutzungsrechte gegenüber dem Kunden offenlegen.

§ 4 Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den einvernehmlichen Vereinbarungen der Parteien in dem Vertrag sowie zusätzlichen Vereinbarungen gemäß der Vereinbarung zur Leistungen und der Parametrierung des „intratool“-Systems (Anlage 1 des Vertrages: Vertrag zur gewerblichen Nutzung des „intratool“-Systems).

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Der Kunde kann dem Anbieter zur Vereinfachung der Zahlungen einen SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
  2. Einwendungen gegen die Rechnungshöhe können nur innerhalb von sechs Wochen schriftlich nach Zugang bei der angegebenen Anschrift erhoben werden. Der Anbieter weist den Kunden vor Beginn der Einwendungsfrist auf die Folgen eines Fristversäumnisses ausdrücklich hin.

§ 6 Abänderungsvorbehalt

  1. Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelthöhe unter der Bedingung zu ändern, dass dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitgeteilt wird. Dem Kunden steht hierdurch ein sofortiges Kündigungsrecht zu, welches zum Zeitpunkt der Preisänderung wirksam wird. Hierauf hat der Anbieter ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen. Macht der Kunde von seinem Recht nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, so gilt die Änderung als genehmigt.
  2. Ebenso ist der Anbieter berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass er dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat der Anbieter ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.

§ 7 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter ist verpflichtet, dem Kunden das System zur Nutzung über das TCP/IP-basierte Internet bereitzuhalten und zugänglich zu machen. Das System ist so auf einem Server zu speichern, dass das System für den Kunden jederzeit über das Internet erreichbar ist. Diese Verpflichtung ist erfüllt, wenn dem Kunden die Nutzung des Systems in einem Monatsmittel von 99% zur Verfügung steht. Vorsätzliche sowie grob fahrlässige vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht.
  2. Bei der Berechnung der Ausfallzeiten gelten nicht solche Zeiträume, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen nicht erreichbar ist, die nicht dem Einflussbereich des Anbieters unterliegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter, usw.).

§ 8 Gewährleistung und Haftung

  1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der angebotenen Leistungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß den §§ 536 ff. BGB unter den dort definierten Umständen zu. Die Anwendung des § 636a Abs. 2 BGB (Selbsthilferecht) ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.
    1. Bei Mangelhaftigkeit der übrigen vom Anbieter zu erbringenden Leistungen stehen dem Kunden die Gewährleistungsrechte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.
    2. Mängel und Störungen sind dem Anbieter unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung, über das bereitgestellte Serviceticket-System per E-Mail mitzuteilen.
    3. Als Mangel können nur gem. § 8 Abs. 3 dieser AGB rechtzeitig gegenüber dem Anbieter angezeigte Fehler gelten, die den Betrieb des Systems bzw. der Datenbank erheblich beeinträchtigen und dadurch die Funktionalität erheblich gestört ist. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. Die gem. § 8 Abs. 3 dieser AGB rechtzeitig gegenüber dem Anbieter angezeigten Störungen oder andere Auffälligkeiten, die den Betrieb des intratool-Systems oder Datenbank nicht beeinträchtigen kann der Anbieter gegebenenfalls kostenpflichtig beheben.
    4. Die gem. § 8 Abs. 3 dieser AGB rechtzeitig gegenüber dem Anbieter angezeigten Störungen oder andere Auffälligkeiten, die den Betrieb des Systems oder der Datenbank nicht erheblich beeinträchtigen, kann der der Anbieter gegebenenfalls kostenpflichtig beheben.
    5. Der Anbieter versichert, dass sowohl das System als auch die Datenbank frei von Rechten Dritter sind und stellt den Kunden insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung gilt nur, soweit der Kunde die in diesem Vertrag vereinbarten und übertragenen Nutzungsbedingungen einhält.
    6. Der Anbieter haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet er für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur für solche typischen Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
    7. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertragliche und außervertragliche Ansprüche. Für Personenschäden und für vertraglich zugesicherte Eigenschaften haftet der Anbieter unbeschränkt.
    8. Für vom Kunden über das intratool-System erhobene, erstellte und übermittelte Daten übernimmt der Anbieter nicht die inhaltliche Verantwortung. Für ihn besteht keine Pflicht, die vom Kunden übermittelten Daten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
    9. Der Anbieter speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung des Systems und der Datenbank eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Anbieter, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Der Kunde bleibt im Hinblick auf personenbezogene Daten Verantwortlicher und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.
    10. Der Kunde ist für sämtliche von verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. Der Anbieter nimmt von Inhalten des Kunden keine Kenntnis und prüft die vom Kunden mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.
    11. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, den Anbieter von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls der Anbieter von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. Der Anbieter wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde dem Anbieter unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
    12. Der Anbieter haftet nicht für solche Schäden, die durch Inkompatibilität der auf den Computerarbeitsplätzen des Kunden vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. geänderten Hardware oder Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfiguration durch den Kunden oder störende ältere und nicht vollständig entfernte Treiber oder Computerprogramme entstehen können. Dies gilt insbesondere für einen eventuellen Datenverlust oder Hardwarestörungen.

§ 9 Datensicherung, Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die Vertragsparteien werden jeweils die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. die DSGVO) beachten.Dies gilt insbesondere für die in Art. 5 DSGVO genannten allgemeinen Grundsätze für eine rechtmäßige Datenverarbeitung.
  2. Die Module der vom Anbieter bereitgestellten Datenbank bzw. des Systems ermöglichen die Verarbeitung von zweckgebundenen Kunden- und Personendaten. Für die inhaltliche Richtigkeit der Daten sind ausschließlich der Kunde und dessen Anwender verantwortlich. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten i.S.d. Art. 4 Abs. 1 DSGVO, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt den Anbieter im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei. Für den Anbieter gelten insoweit die Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO nach Maßgabe von Anlage 5.
  3. Der Kunde bleibt sowohl im vertragsrechtlichen wie im datenschutzrechtlichen Sinne „Herr der Daten“. Dem Anbieter obliegt keinerlei Kontrolle hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von dem Kunden durch das System übermittelten und gespeicherten Daten und Inhalte. Der Kunde übernimmt insbesondere auch die ausschließlich rechtliche Verantwortung hinsichtlich von Änderungen oder Ergänzungen von kundenspezifischen Daten.
  4. Die vom Anbieter bereitgestellte Datenbank wird in einem Rechenzentrum betrieben. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Der Anbieter ist berechtigt, Unteraufträge zu vergeben. In diesem Fall wird er dem Subunternehmer die entsprechend diesem Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbarten Verpflichtungen auferlegen.
  5. Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen. Die Informationen sind dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieses § 9 Abs. 5 der AGB, wenn sie (i) der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten, (ii) allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden oder (iii) der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden. Die Verpflichtung nach diesem § 9 Abs. Abs. 5 der AGB gilt über das Ende des Vertrages hinaus.
  6. Der Anbieter ist unter Wahrung des Datenschutzes berechtigt, die Daten des Kunden zur internen Auswertung und Messung der Performance des Systems und/oder der Datenbank zu verarbeiten und auszuwerten.

§ 10 Laufzeit, Kündigung

  1. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, soweit der Vertrag nicht wirksam mit einer 3-Monatsfrist zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung kann von beiden Parteien erstmalig nach Ablauf der ersten 12 Monate erfolgen.
  2. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten. Bei Zahlungsverzug liegt ein wichtiger Grund insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mehr als zwei Monate mit einer fälligen Vergütung ganz oder zum Teil in Verzug befindet.
  3. Jede Kündigung hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Die Einhaltung dieser Form ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigung. Telefax und E-Mail genügen diesem Formerfordernis nicht.
  4. Der Anbieter hat dem Kunden nach Beendigung des Vertrages die vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einem Datenträger oder per elektronischer Übermittlung zu übergeben.
  5. Bei Vertragsbeendigung ist der Anbieter verpflichtet, die sich bei ihm befindlichen Inhalte und Daten innerhalb von vier Wochen nach der Übergabe der Inhalte und Daten gem. § 10 Abs. 4 dieser AGB zu löschen, sofern nicht eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Hierauf hat er den Kunden bei Übergabe gesondert hinzuweisen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln bleiben die übrigen Klauseln wirksam.
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur für Ansprüche aus dem jeweiligen Vertrag geltend gemacht werden.
  3. Die Abtretung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Pflichten aus diesem Vertrag zu betrauen.
  4. Eine Aufrechnung ist nur mit bereits von der anderen Partei anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen möglich.
  5. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  6. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sie bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt ebenfalls für Änderungen und Ergänzungen des Vertragsinhaltes.
  7. Der Gerichtsstand ist Limburg, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.